Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – The Business Caddy GmbH (B2C)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung, Errichtung und Instandhaltung technischer Anlagen (z. B. Sicherheits- und Überwachungstechnik) sowie Dienstleistungen zwischen der The Business Caddy GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und Verbrauchern (nachfolgend „Kunde“), sofern das Geschäft außerhalb des Unternehmensbereichs des Kunden liegt.
§ 2 Vertragsabschluss und Angebote
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Vor Kostenvoranschlägen wird der Kunde ausdrücklich gewarnt, sofern sie nicht verbindlich zugesagt sind.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Zugänge, Strom- und Netzwerkanschlüsse unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen, die durch verspätete oder fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen in angemessenem Umfang.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie notwendige Mahnspesen für zweckentsprechende Rechtsverfolgung berechnet.
(3) Gelieferte Waren und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Auftragnehmerin (Eigentumsvorbehalt).
§ 5 Abnahme technischer Anlagen
(1) Nach Fertigstellung technischer Anlagen erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung und Übergabe (Abnahme).
(2) Nimmt der Kunde die Anlage in Betrieb oder nutzt er sie dauerhaft, gilt die Anlage als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
§ 6 Gewährleistung
(1) Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts (2 Jahre ab Übergabe bei beweglichen Sachen).
(2) Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sollten vom Kunden möglichst zeitnah nach Übergabe gemeldet werden; die Unterlassung hat jedoch keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung der Auftragnehmerin für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder Garantien betroffen sind. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt.
§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (insb. bei der Einrichtung von Video- oder Sicherheitssystemen) streng nach den Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzgesetzes.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucher gilt dieses Recht nur insoweit, als nicht der zwingende Schutz des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
